Die vorgenannten Tätigkeiten umfassen die Unterstützung auf den Ebenen von Körper, Seele und Geist, um diese in Einklang zu bringen, um den Weg in die Spiritualität zu finden und zu stabilisieren.
Generell kann für Behandlungen vor Ort und auch über die Ferne keinerlei Haftung übernommen werden.
Die Arbeit ist als begleitend zu verstehen und ersetzt nicht den Besuch beim Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten, sondern dient der Stärkung der Selbstheilungskräfte. Das Bundesverfassungsgericht hat geregelt, dass es nicht erforderlich ist, Heilpraktiker oder Arzt zu sein, um die Selbstheilungskräfte eines Patienten zu fördern (2. März 2004,AZ 1 BvR 784/03). Für eine Tätigkeit als „Heiler:in“ ist es Voraussetzung vor einer Behandlung darauf hinzuweisen, dass Behandlungen generell auf eigene Verantwortung erfolgen, und für eine Diagnose ein:e Arzt/Ärztin, Heilpraktiker:in oder Psychotherapeut:in zu konsultieren ist. Es werden keine Empfehlungen gegeben hinsichtlich anderer Therapieformen, Medikamentengaben etc.
Es werden keine Heilversprechen abgegeben und weder schulmedizinische noch alternativmedizinische Medikamente und Therapien verordnet.
Für direkte oder indirekte gesundheitliche, psychische, physische, materielle oder ideelle Schäden irgendwelcher Art, die durch die Anwendung der Heilarbeit während der Behandlungszeit und/oder danach entstehen können, wird keinerlei Haftung übernommen.
Energiebehandlungen dienen der Unterstützung von schul- oder alternativmedizinischen Maßnahmen.
Die begleitende Kommunikation ist als Beratung zu verstehen. Hierdurch wird kein Heilversprechen abgegeben.
Jede Behandlung erfolgt auf eigenes Risiko und liegt in der Verantwortung des zu Behandelnden.